Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht

Kein Berufszweig ist seit Jahren einem so tiefgreifenden Strukturwechsel unterworfen wie die Landwirtschaft. Hinzu kommt ein kaum überschaubares Geflecht national- und europarechtlicher Regelungen. Neben vielen Sondermaterien – wie etwa einem eigenen Sozialversicherungssystem der Landwirtschaft – sind auch die sonstigen Lebenssachverhalte bis hin zum Familienrecht und Erbrecht fast immer agrarrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Besonderheiten unterworfen. Als besondere Abteilungen gibt es sogarLandwirtschaftsgerichte. Im Bereich des öffentlichen Rechts seien beispielhaft die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich, das Flurbereinigungsverfahren und die Agrarförderung genannt. Nachfolgend einige der häufig an uns herangetragenen Themen:

Landpacht Grundstückskauf Stallbau Pflanzenschutz Düngung Tierhaltung Cross-Compliance Hofübergabe Testament Ehe- und Erbvertrag Scheidung Vermögen Zahlungsansprüche Fördermittel Maschinenschaden Impfpflicht Viehhandel Wald Wild Ökologischer Landbau Biogas Solarenergie Genehmigungen Enteignung Flurbereinigung Führerschein Bußgeld u. a.

Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie sich auf Ihre Arbeit als landwirtschaftlicher Unternehmer konzentrieren können. Wir beraten und vertreten Sie und Ihre Angehörigen in allen betrieblichen und privaten agrarrechtlichen und landwirtschaftsrechtlichen Problemstellungen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der schon vorsorgenden Vermeidung von Schwierigkeiten etwa im Umgang mit Behörden und Dritten. Im Streitfall vertreten wir Sie vor den Landwirtschaftsgerichten und allen anderen Gerichten.